Münsterländer Korn

Wie der Sendenhorster Korn, ist auch der Münsterländer ein geschützter regionaler Begriff.
Zum Münsterland zählt der Regierungsbezik Münster und der Regierungsbezirk Arnsberg, das Gebiet der Stadt Werne an der Lippe und das Gebiet des Stadtbezirks Hamm-Bockum-Hövel aus der kreisfreien Stadt Hamm.
Durch den Schutz der EU darf der “Münsterländer Korn” lediglich in einem Umkreis von 30 Kilometern rund um das Münsterland hergestellt werden. Somit erfolgt die Herstellung ausschließlich im Münsterland.
Gewonnen und hergestellt wird der Münsterländer Krn durch Destillation von vergorener Maische aus Weizen (einschließlich Dinkel, Emmer, Einkorn), Roggen, Gerste, Hafer oder Buchweizen. Alle Rohstoffe müssen im Münsterland angebaut werden.

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